Wenn beide Eheleute uns ihre Vollmachten für das Anerkennungsverfahren geben, wird das Verfahren spätestens nach 4 Wochen abgeschlossen und die nötigen Einträge in die Personenstandsregister korrigiert sein.
Sollte nur ein Ehepartner uns bevollmächtigen wird die Verfahrensdauer wesentlich länger dauern, da Zustellungen nach Deutschland über das Konsulat bewirkt werden müssen.
Im Zuge des Anerkennungsverfahrens werden wir hier vor Ort ihre Ansprechpartner sein. Sie senden uns alle benötigten Unterlagen, wir kontrollieren diese auf Vollständigkeit und leiten es dann an unsere Anwälte in der Türkei weiter. Während des Anerkennungsverfahrens überwachen wir von hier aus den Stand des Verfahrens und unterrichten Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens.
Sie müssen hierzu nicht in die Türkei reisen und entsprechend auch nicht vor Gericht auftreten.